Liebe Mitglieder,

in Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt versenden wir bei Beträgen unter 200 Euro keine Beitrags- bzw. Spendenquittungen mehr per Post. Laut Finanzamt reicht bei Beiträgen und Spenden bis zu 200 Euro eine Kopie des entsprechenden Kontoauszugs als Nachweis für das Finanzamt völlig aus. Eine Bescheinigung wie bisher ist zur Anerkennung der steuerlichen Absetzbarkeit nicht erforderlich.

Für Spenden von 200 Euro oder mehr versenden wir die entsprechenden Bescheinigungen per E-Mail, sofern uns eine gültige E-Mail-Adresse vorliegt. Falls uns keine gültige E-Mail-Adresse vorliegt, versenden wir die entsprechende Bescheinigung wie bisher per Post.

Wer wie bisher eine Bescheinigung per Post haben möchte, bekommt sie natürlich! Einfach eine kurze Nachricht an uns, damit wir uns darum kümmern können.

Der Vorstand

Beitrags- und Spenden­bescheinigungen 2020